Erstgespräch
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen, erste Fragen und ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und passend ist. Von diesen Gesprächen können bis zu drei Stück erfolgen.
Probatorische Sitzungen
Danach erfolgen zwei bis vier probatorische Sitzungen. Diese dienen der vertieften diagnostischen Einschätzung und dem gegenseitigen Kennenlernen.
Antrag auf Psychotherapie
Wenn eine Therapieindikation besteht und Sie sich für eine Therapie entscheiden, stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt dies über ein strukturiertes Verfahren.
Dauer und Frequenz
Eine Kurzzeittherapie umfasst 12–24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 100 Sitzungen. In der Regel findet die Therapie einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt, eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.
Kostenübernahme
Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Die Kosten werden daher von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel ebenfalls – bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.
Schweigepflicht
Alle Gespräche unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt.